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Neues aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss

ams-Politik 05/23

Neue Innovationsfondsprojekte: Schwerpunkt auf Klimawandel

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat 35 Projekte ausgewählt, die aus Mitteln des Innovationsfonds finanziert werden. Die Projekte verteilen sich unter anderem auf die Themenfelder Gesundheit im Klimawandel, Voraussetzungen für die Entwicklung und Anforderungen an die Implementierung von eHealth in der Patientenversorgung sowie Arzneimitteltherapie. Eine Liste der Projekte kann der Innovationsausschuss erst auf seiner Website veröffentlichen, nachdem die Antragstellenden die Förderbedingungen akzeptiert haben und die Bescheide dadurch verbindlich werden. Dies wird voraussichtlich im Juni der Fall sein. Der Innovationsausschuss hatte auf seine beiden Förderbekanntmachungen im Jahr 2022 insgesamt 231 Anträge erhalten. Bei der Bewertung der Anträge berücksichtigte der Innovationsausschuss die Empfehlungen seines Beratergremiums, des sogenannten Expertenpools. 

Hepatitis-B-Screening bei Schwangeren soll künftig früher erfolgen

Das Screening auf eine Hepatitis-B-Virusinfektion soll in Zukunft so früh wie möglich nach Feststellen einer Schwangerschaft im Rahmen der ersten serologischen Untersuchungen stattfinden. Hierzu hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Mutterschaftsrichtlinien an die aktualisierte S3-Leitlinie zur Hepatitis-B-Virusinfektion angepasst. Sollte das Screening eine Virusinfektion der Mutter nachweisen, könne sofort nach Beendigung des ersten Schwangerschaftsdrittels und idealerweise vor der 28. Schwangerschaftswoche eine antivirale Therapie durchgeführt werden. Nicht geimpften Schwangeren mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko soll zudem eine Impfung empfohlen werden. Bislang wurden Schwangere erst zwischen der 32. und 40. Schwangerschaftswoche auf Hepatitis B getestet. War der Test positiv, so wurde das Neugeborene sofort nach der Geburt aktiv/passiv immunisiert. Laut GBA gaben neuere Forschungsergebnisse Anlass zur Änderung. Diese hätten gezeigt, dass nicht erst bei der Geburt selbst, sondern bereits im Mutterleib ein Übertragungsrisiko bestehe, das zudem bei hoher Viruslast der Mutter steige. Der GBA-Beschluss ist noch nicht in Kraft. Dies erfolgt erst nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.


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