Kurzmeldungen

ams-Politik 08/22

Verfassungswidriger Zugriff – Gutachten stützt AOK-Position

05.08.22 (ams). Vier Milliarden Euro sollen die Krankenkassen laut Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes aus ihren Rücklagen zum Abbau des Defizits in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von mindestens 17 Milliarden Euro abführen. Es wäre das zweite Mal innerhalb von zwei Jahren. Die AOK hat erneut verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Ein Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Dr. Stephan Rixen gibt der AOK nun Recht. Der Rücklagenzugriff missachte die Finanzautonomie der selbstverwalteten Krankenkassen und verletze somit das rechtsstaatliche Willkürverbot, erläuterte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann.

Zahnärztliche Behandlungen: Bisher 55.000 digitale Anträge

04.08.22 (ams). Nach Auswertung der sechsmonatigen Pilotphase haben sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) auf ein elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren verständigt. Zahnärztliche Praxen können somit Behandlungen jetzt digital bei der Krankenkasse beantragen und anzeigen. Nach Angaben des GKV-SV nutzten im ersten Monat bereits knapp 2.800 Praxen das neue Verfahren. Pro Tag werden demnach zurzeit rund 2.000 Anträge bearbeitet. In der Pilotphase waren es insgesamt 5.000 Anträge. Seit dem offiziellen Start am 1. Juli 2022 sind innerhalb eines guten Monats 50.000 dazu gekommen.

Neues Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit: Kassen geben Impulse

15.07.22 (ams). Die Ampel hat im Koalitionsvertrag vereinbart, Aktivitäten im Bereich Public Health, die Vernetzung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die Gesundheitskommunikation des Bundes in einem neuen „Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit“ (BIÖG) zu bündeln. Aus Sicht der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen sollte sich das BIÖG zu einem „interdisziplinären Netzwerkknoten für Public Health in Deutschland“ entwickeln. Das geht aus einem Impulspapier hervor, das die Verbände Mitte Juli veröffentlicht haben. Das neue Institut soll die  bisherige Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ersetzen.


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