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Um 199 Euro …

Zahl des Monats

Foto: Zwei Pflegerinnen in weißer Arbeitskleidung bei der Durchsicht von Dokumenten

10.06.22 (ams) … ist der bundesdurchschnittliche Eigenanteil für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen ab Pflegegrad zwei binnen eines Jahres gestiegen. Er liegt laut Analyse des AOK-Pflegenavigators aktuell bei 2.338 Euro monatlich (Stand:1. April 2022). Das bedeutet im Jahresvergleich einen Anstieg von 9,3 Prozent. Mit 1.267 Euro fließen 54,2 Prozent davon in Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Lediglich 1.071 Euro (45,8 Prozent) entfallen auf rein pflegerische Leistungen, den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE).

Die regionalen Unterschiede sind dabei zum Teil erheblich. So zahlt ein Pflegebedürftiger in Sachsen-Anhalt lediglich 1.725 Euro für die Unterbringung und pflegerische Betreuung in einer stationären Einrichtung aus eigener Tasche. Im Saarland sind es mit 2.879 Euro fast 67 Prozent mehr.

Ebenfalls deutlich über dem Bundesschnitt liegen Baden-Württemberg (2.708 Euro) und Nordrhein-Westfalen (2.628 Euro). Deutlich unter dem Schnitt liegen neben Sachsen-Anhalt mit Mecklenburg-Vorpommern (1.780 Euro), Thüringen (1.979 Euro) und Sachsen (2.000 Euro). Als einzige westliche Bundesländer reihen sich Niedersachsen (1.978 Euro) und Schleswig-Holstein (2.140 Euro) hier ein.

Berlin (2.275 Euro), Brandenburg (2.299 Euro), Hamburg (2.335 Euro), Bayern (2.342 Euro), Bremen (2.386 Euro) gruppieren sich eng um den Bundesschnitt, wie auch mit Abstrichen Hessen (2.441 Euro) und Rheinland-Pfalz (2.447 Euro).

In ihren Positionen zur Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl 2021 fordert die AOK, pflegebedürftige Menschen bei den Eigenanteilen finanziell zu entlasten. Deshalb sollte nach den Plänen der AOK die soziale Pflegeversicherung (SPV) auf eine breitere Finanzierungsbasis gestellt werden. Dazu zählen neben einem "zweckgebundenen Bundesbeitrag zur Finanzierung der Ausgaben zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen und der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die von der Pflegeversicherung getragen werden", die jährliche Dynamisierung der Leistungsbeträge und der Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Zudem müssten die Bundesländer insgesamt ihrer finanziellen Verantwortung für die Investitionskosten nachkommen. "Die Länder haben die bisher den pflegebedürftigen Menschen aufgebürdeten Investitionskosten vollumfänglich selbst zu tragen."


Zum ans-Politik 06/22