Patientenschutz erfordert strengere Mindestmengenstandards

Krankenhaus-Report 2017

Foto: Operateur

13.03.17 (ams). Viele Kliniken in Deutschland halten sich bei Operationen selbst da nicht an Mindestvorgaben, wo sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Das haben Analysen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) im Zuge des Krankenhaus-Reports 2017 ergeben. So führten 2014 rund 700 Krankenhäuser etwa 12.000 Bauchspeicheldrüsenoperationen durch. Aber knapp die Hälfte der Häuser erreichte nicht einmal die Mindestmenge von zehn. Bei den Eingriffen an der Speiseröhre waren es fast drei Viertel aller Kliniken. Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, fordert Konsequenzen. "Wir brauchen Transparenz darüber, welche Kliniken die Mindestmengen nicht einhalten. Per Gesetz sind diese Leistungen von den Krankenkassen dann auch nicht zu bezahlen."

Wissenschaftliche Studien zeigen immer wieder aufs Neue, dass in vielen Leistungsbereichen der stationären Versorgung ein positiver Zusammenhang zwischen der Fallzahl und dem Ergebnis der Versorgung für den Patienten besteht. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurden die Möglichkeiten der Festlegung von Mindestmengen zwar gestärkt. Martin Litsch wünscht sich jedoch mehr Entschlossenheit: "Bei der Umsetzung dieses Weges brauchen wir deutlich mehr Mut und Willen aller Beteiligten."

Für die AOK ist das aktiver Patientenschutz Sie setzt sich seit langem dafür ein, die Mindestmengenregelungen in der stationären Versorgung auszuweiten. Neben dem Hüftgelenkersatz sind dies beispielsweise Schilddrüsen- und Brustkrebsoperationen oder auch die Geburtshilfe. Bislang gibt es nur für sieben komplexe Leistungsbereiche gesetzliche Regelungen, darunter Nierentransplantationen, Knieendoprothesen-Operationen sowie die Versorgung von Frühchen.

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Übung macht den Meister

Die Zahlen sprechen wie so oft die deutlichste Sprache. 134.000 AOK-Patienten erhielten in den Jahren 2012 bis 2014 in 1.064 Krankenhäusern bei Arthrose ein neues Hüftgelenk. In einem Fünftel der Kliniken fanden maximal 38 Operationen pro Jahr statt. Das Risiko für eine erneute Hüftoperation binnen Jahresfrist war für Patienten dieser Häuser mehr als doppelt so hoch wie für die Patienten, die in dem Fünftel der Kliniken mit den höchsten Fallzahlen operiert wurden. In solchen Zentren waren es 211 oder mehr planbare Hüft-OPs.

"Übung macht den Meister", lautet die alte Binsenweisheit des Handwerks. Sie gilt für den ärztlichen Beruf im Allgemeinen genauso wie für den Chirurgen im Besonderen. „Den positiven Zusammenhang zwischen Behandlungshäufigkeit und -ergebnis gibt es nicht nur auf Klinikebene, sondern auch bei der Spezialisierung des Chirurgen selbst. Seine Erfahrung zeigt sich in kürzeren Operationszeiten und damit geringeren Komplikationsraten“, weiß Prof. Dr. Hartwig Bauer. Wichtig seien außerdem die Einhaltung von Leitlinien und die Organisationsstruktur des Krankenhauses. Das Fazit des ehemaligen Generalsekretärs der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, lautet deshalb: "Wir wissen längst, was zu tun ist, nur müssen wir auch tun, was wir wissen.

In Deutschland fehlt ein umfassendes Konzept

Die Mindestmengenregelungen kennen heute noch sehr viele Ausnahmen. Beispielsweise, dass Kleinstversorger ihre Leistungen weiterhin anbieten können, obwohl sie die Mindestmengen nicht einhalten. "Ob ein Haus mit Kleinstmengen im Einzelfall gute oder schlechte Arbeit geleistet hat, ist statistisch nicht bewertbar. Sie weiterhin gewähren zu lassen, gefährdet die Versorgung der Patienten", sagt Jürgen Klauber, Geschäftsführer des WIdO und Mitherausgeber des Krankenhaus-Reports. Mindestmengen müssten die Messlatte für alle Kliniken sein, so wie das auch bei Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßenverkehr der Fall sei.  Temporäre Ausnahmeregelungen seien nur gerechtfertigt, wenn gute strukturelle Gründe vorliegen, beispielsweise gerade eine neue Einheit mit einem neuen Chefarzt aufgebaut wird.

Das Argument, Mindestmengenregelungen gefährdeten insbesondere in ländlichen oder dünnbesiedelten Regionen die Versorgung, lässt Hartwig Bauer nicht gelten. Es fehle in Deutschland vielmehr ein umfassendes Konzept zur Planung hochspezialisierter medizinischer Eingriffe wie etwa in der Schweiz. "Eine Verschlechterung der  Erreichbarkeit der Krankenhäuser ist für planbare Eingriffe, und nur um diese geht es, vernachlässigbar. Dafür tragen Mindestfallzahlen, Spezialisierung und Zentralisierung dazu bei, die Patientensicherheit und die  Behandlungsqualität sicherzustellen oder gar zu erhöhen."


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