Chirurgische Eingriffe bergen das höchste Risiko

ams-Stichwort: Behandlungsfehler-Management

Foro: Intensivstation

14.06.16 (ams). Fast 14.900 Behandlungsfehlervorwürfe hatten die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) 2015 zu prüfen. In gut 4.000 Fällen, also mehr als jedem vierten Fall, stellten die Gutachter einen Behandlungs- oder Pflegefehler fest. Die Zahl der bestätigten Fehler stieg im Vergleich zu 2014 um 250. Fast die Hälfte der Vorwürfe bezog sich auf die Orthopädie, Unfall- oder Allgemeinchirurgie, elf Prozent auf die Allgemein- und Innere Medizin, neun Prozent auf die Zahnmedizin und sieben Prozent auf die Frauenheilkunde und Geburtshilfe. In fünf Prozent der Vorwürfe ging es um den Bereich der Pflege.

Etwa 4.000 Aufträge für fachliche Stellungnahmen erteilen die Serviceteams der AOKs jährlich bundesweit, um den Verdacht ihrer Versicherten auf einen Behandlungs- oder Pflegefehler zu prüfen.  Weit mehr als 100.000 der aktuell 25 Millionen AOK-Versicherten haben das Behandlungsfehler-Management seit der Einführung im Jahr 2000 bisher in Anspruch genommen. Seit Verabschiedung des Patientenrechtegesetzes 2013 nimmt der Gesetzgeber die  gesetzlichen Krankenkassen stärker in die Pflicht, ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen zu unterstützen, die aus Behandlungsfehlern oder Pflegefehlern entstanden sind.

Vom Fehlermanagement zur Fehlervermeidung

Als die AOK das Behandlungsfehler-Management als kostenloses Zusatzangebot für ihre Versicherten eingeführt hat, tat sie dies aus freien Stücken und gutem Grund und nicht, weil der Gesetzgeber das vorgegeben hätte. Seit mehr als 16 Jahren beraten spezialisierte Service-Teams in allen Bundesländern Versicherte individuell und vertraulich. Die Erkenntnisse aus dem Behandlungsfehler-Management dienen längst auch der Entwicklung von Strategien zur Fehlervermeidung und unterstützen damit die Etablierung einer neuen Fehlerkultur in Deutschland. Dabei setzt die AOK auf eine Doppelstrategie: Zum einen steht sie ihren Versicherten beim Verdacht auf einen Behandlungs- oder Pflegefehler mit Rat und Tat zur Seite. Zum anderen unterstützt sie Ärzte und Krankenhäuser bei ihren Anstrengungen um mehr Patientensicherheit.

Die Aufträge der AOK für Stellungnahmen gehen überwiegend an den MDK. Spezielle Gutachterteams prüfen objektiv und unabhängig, ob die Behandlung anerkannten wissenschaftlich medizinischen Standards entsprochen hat. "Der MDK prüft den Vorwurf des Versicherten und die Behandlungsdokumentation völlig neutral und erstellt keine  Gefälligkeitsgutachten, die letztlich dem Patienten keinen Nutzen bringen würden", erläutert  Rechtsanwältin Nora Junghans vom AOK-Bundesverband. Sie begleitet das bundesweite Behandlungsfehler-Management der AOK juristisch. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Maßnahme gegen eben jene medizinisch wissenschaftlichen Standards verstößt und die gebotene Sorgfalt vermissen lässt. Liegt ein Fehler vor, wird geprüft, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, durch den Fehler kausal, also unmittelbar, verursacht worden ist.

Nur die Spitze des Eisbergs

Auf Basis der Stellungnahme des MDK kann dann der Patient entscheiden, welche weiteren Schritte er unternimmt. Auch hierbei unterstützt die AOK ihre Versicherten, etwa durch ergänzende Stellungnahmen im Rahmen von Verhandlungen mit Haftpflichtversicherungen oder im Rechtsstreit. Anwalts- und Prozesskosten kann die AOK jedoch nicht übernehmen. Gesetzlich Versicherten entstehen durch die medizinische Begutachtung grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten. "In durchschnittlich gut einem Viertel der Fälle bestätigte der MDK über die vergangenen Jahre hinweg Behandlungs- oder Pflegefehler bei AOK-Versicherten", bilanziert Junghans. "Hier zeigt sich jedoch nur die Spitze des Eisbergs, denn viele Betroffene verfolgen ihre Ansprüche aus Unkenntnis oder Angst vor gerichtlichen Auseinandersetzungen gar nicht oder haben Probleme in der Beweisführung."

Aus Sicht der Juristin wird der hohe Beratungs- und Hilfebedarf betroffener Patienten auch in Zukunft kaum sinken. Schon die Verabschiedung des Patientenrechtegesetzes vor gut drei Jahren hat dazu geführt, dass der Bedarf kontinuierlich steigt. Da allerdings die Beweislast grundsätzlich beim Patienten liegt, haben Geschädigte oft Schwierigkeiten, ihre Ansprüche gegenüber Ärzten und Kliniken durchzusetzen. Daran hat auch das Patientenrechtegesetz nichts geändert.

Sicherheitskultur ist in Deutschland noch unterentwickelt

Am Anfang der Beratung steht in der Regel ein Gespräch, bei dem der Patient den AOK-Experten seinen Fall schildert. Erhärtet sich der Verdacht auf einen Fehler, kann die AOK auf Wunsch des Versicherten die Behandlungsunterlagen einholen und eine Stellungnahme veranlassen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Betroffenen eine Schweigepflichtentbindungserklärung und eine Herausgabegenehmigung für die Behandlungsunterlagen erteilen.

Die MDK-Gemeinschaft forderte unlängst bei der Präsentation der aktuellen Zahlen eine Meldepflicht für Behandlungsfehler. "Die Sicherheitskultur ist in Deutschland noch unterentwickelt. Im Vergleich zu Ländern, in denen Behandlungsfehler verpflichtend gemeldet werden müssen, kann in Deutschland aufgrund der intransparenten Datenlage noch zu wenig aus den Fehlern systematisch gelernt werden", kritisierte Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Nötig seien ein offenerer Umgang mit Fehlern und eine gezielte Strategie zur Fehlervermeidung.

Fehlervermeidung und eine bessere Fehlerkultur, diese Ziele unterstützt auch die AOK nachhaltig durch ihr Engagement im Aktionsbündnis Patientensicherheit. Gemeinsam mit dem AOK-Bundesverband und weiteren Unterstützern stellt das Aktionsbündnis mittlerweile umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung. Die Broschüre "Reden ist Gold - Kommunikation nach einem Zwischenfall" ist im Jahr 2012 in zweiter Auflage erschienen. Darin schildern Autoren aus ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Berufen, in welchen Situationen ihnen Fehler unterlaufen sind und welche Schlüsse sie daraus gezogen haben. Das Heft ergänzt den Klassiker von 2008 "Aus Fehlern lernen".

Das Serviceangebot der AOK

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