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Ökonomischer Druck bei Generika keine Ursache für Lieferengpässe

(19.05.23) Der AOK-Bundesverband begrüßt die Initiative zur Bekämpfung von Lieferengpässen in der Arzneimittelversorgung grundsätzlich. „Sie ist notwendig und überfällig. Denn die bisherigen gesetzlichen Bemühungen zur Eindämmung von Versorgungsproblemen bei Arzneimitteln haben sich als nicht effektiv genug erwiesen. Trotz des regelmäßigen Austauschs des beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelten Beirats zu Liefer- und Versorgungsengpässen konnten weitere relevante Engpässe nicht verhindert werden“, heißt es in der Stellungnahme zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) für die Anhörung im Gesundheitsausschuss am 12. Juni 2023.
Notwendig sei ein umfassendes automatisiertes Frühwarnsystem mit einem engmaschigen Monitoring aller zulasten der GKV erstattungsfähigen Arzneimittel, damit drohende Engpässe zeitnah erfasst werden. Ergänzt um eine Pflicht zur Bevorratung könne daraus ein effektiver Beitrag gegen Lieferengpässe resultieren. „Jedoch ist die Einführung der Pflicht zur Bevorratung für Arzneimittel lediglich im Rahmen von Rabattverträgen vorgesehen“, kritisiert die AOK.
Wie schon im Referentenentwurf hält die AOK die „Freistellung ganzer Arzneimittelgruppen von den Wirtschaftlichkeitsinstrumenten der GKV, den Rabattverträgen und den Festbeträgen oder auch eine Anhebung von Preisobergrenzen um bis zu 50 Prozent“ für kaum nachvollziehbar. „Diesen Maßnahmen liegt die falsche Annahme zugrunde, dass in erster Linie zu hoher ökonomischer Druck im generischen deutschen Markt ursächlich für Lieferengpässe ist.“ Lieferengpässe bei Arzneimitteln seien ein aktuell weltweit zu beobachtendes Phänomen, von dem auch Nachbarländer relevant betroffen seien. Der AOK-Bundesverband befürchtet „Mitnahmeeffekte zulasten der Versichertengemeinschaft“. Stattdessen „sollte zeitnah eine direkte Sicherung der Versorgung angegangen werden: ein umfassendes Frühwarnsystem für alle zulasten der GKV abrechnungsfähigen Arzneimittel, ergänzt um eine grundsätzliche Verpflichtung zur erhöhten Bevorratung dieser Präparate vor allem bei pharmazeutischen Unternehmen, aber auch beim Arzneimittelgroßhandel.“
Kritisch bewertet der Bundesverband überdies die vorgesehene Änderung von Ausschreibungskriterien bei Rabattverträgen. Danach wäre bei den Vergabeverfahren eine Wirkstoffproduktion im Europäischen Wirtschaftsraum künftig gesondert zu berücksichtigen. „Die intendierten Änderungen im Markt für eine stärkere regionalisierte Wirkstoffherstellung bei Arzneimitteln sind angesichts globaler Krisen nachvollziehbar. Jedoch ist es keine Aufgabe der GKV, eine solche Entwicklung zu finanzieren und für solche wirtschaftspolitischen Entscheidungen braucht es andere Mittel“, heißt es dazu in der Stellungnahme.
Außerdem kritisiert die AOK, dass die Kostenträger in einem mit erweiterten Kompetenzen ausgestatteten Fachbeirat des Bundesinstituts für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte (BfArM) unterrepräsentiert seien: „Die künftige Rolle des Beirats erfordert daher weitere Anpassungen vor allem hinsichtlich der Stimmenparität, mit denen das Gremium auf die neuen Aufgaben ausgerichtet wird.“
Zuletzt aktualisiert: 2023-05-19 12:40

Kabinettsentwurf: Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG)
Die Stellungnahme als PDF zum Download

Referentenentwurf: Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG)
Die Stellungnahme als PDF zum Download