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GKV-Finanzreform: Gravierende Ungerechtigkeit zulasten der Beitragszahlenden

(23.09.22) Wie schon der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) stößt auch der am 23. September in erster Lesung in den Bundestag eingbrachte Gesetzentwurf der Bundesregierung bei der AOK-Gemeinschaft auf deutliche Ablehnung. Das Vorhaben schaffe eine gravierende Ungerechtigkeit zulasten der Beitragszahlenden, die mehr als zwölf Milliarden Euro und damit mehr als zwei Drittel der Mittel aufbringen sollen, die erforderlich sind, um die für 2023 vorhergesagte Finanzlücke zu füllen. Das Gesetz sei weder nachhaltig, noch biete es kurzfristig eine gesicherte Finanzperspektive, heißt es in der Stellungnahem des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium. Stattdessen gefährde das GKV-FinStG in seiner jetzigen Form die finanzielle Stabilität der GKV fundamental.
Hinsichtlich des erneut geplanten Zugriffs auf die verbliebenen Kassenrücklagen meldet die AOK verfassungsrechtliche Bedenken an. Die Maßnahme verletze die organisatorische und finanzielle Selbstständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen und gefährde deren Funktionsfähigkeit als selbstverwaltete, für ihre Haushalte verantwortliche und insolvenzfähige Körperschaften.
Die Stellungnahme des AOK-BV nennt auch alternative Lösungsansätze: „Die Belastung der Beitragszahlenden könnte vollständig vermieden werden, indem der Bund auf der Einnahmeseite seiner Finanzierungsverantwortung für angemessene Krankenversicherungsbeiträge für ALGII-Beziehende nachkommt – wie auch im Koalitionsvertrag vereinbart.“ Dies gelte gleichermaßen auf der Ausgabenseite für die überhöhten Steuerabgaben auf Arzneimittel, von denen der Bundeshaushalt zu Lasten der Beitragszahlenden profitiere. Bei entsprechenden Anpassungen an diesen beiden Stellen könnte man die „Finanzierungslücke der GKV um 15 bis 16 Milliarden Euro reduzieren“.