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Pflegebonusgesetz: Tariftreue-Regeln ordnungspolitisch verfehlt

Foto: Zwei Pflegerinne bei der Durchsicht von Dokumenten

(27.04.22) Alle Pflegeeinrichtungen, die noch nicht nach Tarif bezahlen, sind verpflichtet, ab dem 1. September 2022 Löhne auf Basis mindestens eines im jeweiligen Bundesland angewandten Tarifvertrages zu zahlen. Im Rahmen des Pflegebonusgesetzes will der Gesetzgeber die im "Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung" (GVWG). Regelungen zur Tariftreue in Pflegeeinrichtungen nachschärfen. Denn in der Umsetzung habe sich zunehmend herauskristallisiert, dass die gesetzlichen Grundlagen zu den "Tariftreueregelungen" nicht ausreichten, "um den Zulassungs- und Pflegevergütungs-Richtlinien, die eng aufeinander bezogen sind, Rechnung zu tragen", konstatiert der AOK-Bundesverband in seiner Stellungnahme zur Anhörung des Gesundheitsausschusses am 27.April 2022. Auch klassische Instrumente wie Vertragsstrafen stellten bisher nicht sicher, dass die Einrichtungen ihren Mitwirkungspflichten nachkommen. Diesen Herausforderungen werde der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht gerecht.

Demnach sollen die Pflegekassen jetzt verpflichtet werden, alle Tarifverträge zu sammeln und auf Anforderung von Pflegeeinrichtungen herauszugeben, sofern die Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen dem nicht entgegensteht. "Diese Neuregelung ist ordnungspolitisch verfehlt, nicht sachgerecht und wird abgelehnt", schreibt der AOK-Bundesverband. Sie auch auch nicht verhältnismäßig, denn damit gehe "ein erheblicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung (Sach- und Personalaufwände) bei den Sozialpartnern, der Pflegeeinrichtung und den Landesverbänden der Pflegekassen einher". Zudem liege die Weitergabe taifvertraglicher Inhalte ausschließlich in der Verantwortung der Tarifpartner. Ebenso sei es den Landesverbänden der Pflegekassen nicht zumutbar, die datenschutzrechtliche Verantwortung dafür zu tragen, dass betriebliche Belange nicht verletzt würden.

Um den betroffenen Pflegeeinrichtungen genügend Zeit genügend Zeit zu geben sowie mehrfache Vergütungs- und Pflegesatzverhandlungen zu vermeiden, empfiehlt der AOK-Bundesverband, „den Stichtag für das 'Scharfstellen' der Tariftreue-Regelungen – die Anpassung der Versorgungsverträge zum 1. September 2022 – im Sinne einer Übergangsregelung auf den 1. April 2023 zu verschieben".