Geplante Eingrenzung von Kommunikation widerspricht dem Versicherteninteresse

AOK-Bundesverband mit Stellungnahme zum Entwurf der Krankenkassen-Werbemaßnahmen-Verordnung

Foto vom Start eines Volkslaufs

06.01.21(ams). "Präzisierungsbedarf" sieht der AOK-Bundesverband im Referentenentwurf für eine "Verordnung zur Zulässigkeit von Werbemaßnahmen der Krankenkassen", kurz Krankenkassen-Werbemaßnahmen-Verordnung. Vor allem die im Entwurf vorgenommene Definition von Werbemaßnahmen sei ungeeignet, da sie "die sich dynamisch entwickelnde Nutzung digitaler Kommunikationsformate außer Acht" lasse. So sollte nach Auffassung der AOK die Bewertung, ob es sich um Werbung handelt oder nicht, sich ausschließlich an den Inhalten einer Kommunikationsmaßnahme ausrichten und nicht am Kommunikationskanal. 

Das Vorhaben, Maßnahmen als Werbung zu klassifizieren, wenn es darum geht, dass Versicherte Service- oder Versorgungsangebote ihrer Krankenkasse wahrnehmen, lehnt der AOK-Bundesverband ab. Diese Eingrenzung widerspreche dem Interesse der Versicherten und "auch dem gesetzlichen Auftrag der Krankenversicherung". Eine solche Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens stelle letztlich den Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung in Frage. Ohne diese Profilierungsmöglichkeiten würden "die geplanten erweiterten Handlungsmöglichkeiten im Bereich der Besonderen Versorgungsformen (§ 140a SGB V)" konterkariert.

Zuletzt aktualisiert: 06-01-2021