AOK begrüßt "Weiterführung der Qualitätsagenda"

Foto: Wartezimmer - Ärztin holt Patientin ab

(31.03.21) Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) will der Gesetzgeber die Leistungsfähigkeit der Solidargemeinschaft erhalten und die Versorgung zielgerichtet weiterentwickeln. Hierzu werden vielfältige Einzelregelungen vorgelegt, die das Ziel haben, die Leistungen und die Qualität sowie Transparenz in der Versorgung verbessern. Darüber hinaus sollen Netzwerke gestärkt und strukturelle Verwerfungen beseitigen werden.

Der AOK-Bundesverband begrüßt in seiner Stellungnahme zur Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Pläne der Bundesregierung zur Lösung des Problems der Doppelfinanzierung vertragsärztlicher Leistungen oder zur Weiterführung der Qualitätsagenda bei Krankenhäusern. Gleiches gelte für die beabsichtigten Veränderungen für die Vorgaben zu den Mindestmengen, für deren Stärkung sich der AOK-Bundesverband sehr aktiv einsetzt, um die Patientensicherheit sowie Qualität zu erhöhen.

Die Vorgaben zu den Personalquotienten im Krankenhausbereich führen aus Sicht der AOK zum einen zu einer höheren Transparenz über die Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden im Krankenhaus und trügen so dazu bei, die Zufriedenheit mit dem  Beruf zu steigern. „Sie dienen aber vor allem der Patientensicherheit und Qualitätssicherung“, heißt es in dem Papier. Ausreichendes Personal sei hierfür ein wesentlicher Schlüssel.

Kritisch bewertet die AOK-Gemeinschaft neben den Vorgaben zur Notfallversorgung und den Qualitätsverträgen auch die Regelungsabsichten zum Behandlungsprogramm bei krankhaftem Übergewicht sowie die fehlende Umsetzung der vorliegenden Empfehlungen des Folgegutachtens für den Bereich Krankengeld im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA).

Zuletzt aktualisiert: 31.03.21