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KHZG: Problem fehlender Investitionen bleibt ungelöst

Foto: Operateur in Nahaufnahme

20.08.20 (ams). Da die Länder seit vielen Jahren ihrer Pflicht zur angemessenen Investitionsfinanzierung nicht im erforderlichen Umfang nachkommen, besteht in den Krankenhäusern ein erheblicher Nachholbedarf bei Investitionen in Digitalisierung und moderne Technik. Im Zuge eines "Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser" (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) plant die Bundesregierung deshalb die Auflage eines Krankenhauszukunftsfonds. Das Vorhaben ist Teil des „Zukunftsprogramms Krankenhäuser“, das CDU/CSU und SPD Anfang Juni im Koalitionsausschuss als Reaktion auf die Corona-Krise beschlossen haben. Danach wird für die Jahre 2020 bis 2022 beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein Sonderfonds aufgelegt, den Bund und Länder mit zusammen rund 4,3 Milliarden Euro füllen. Allein der Bund will drei Milliarden zusteuern. Das generelle Problem der mangelnden Investitionsförderung durch die Bundesländer bleibe darüber hinaus jedoch ungelöst, kritisiert der AOK-Bundesverband in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf.

Grundsätzlich begrüßt die AOK zwar die Einrichtung eines Krankenhauszukunftsfonds und die Finanzierung notwendiger Investitionen aus staatlichen Mitteln, fordert aber vorher "über eine effiziente Krankenhausstruktur nachzudenken". "Erst wenn klar ist, welche Krankenhäuser in der Zukunft bedarfsnotwendig sind, ist eine digitale Ertüchtigung der verbleibenden Krankenhäuser sinnvoll", heißt es in der Stellungnahme. "Krankenhäuser, die besser in ein MVZ, ein regionales Gesundheitszentrum oder in andere Versorgungsformen umgewandelt werden sollten, bedürfen keiner IT-Förderung für Krankenhäuser." Der AOK-Bundesverband warnt in diesem Zusammenhang vor einer „pauschalen Gießkannen-Förderung“ und der Gefahr einer Doppelförderung. Es dürfe keine Überschneidungen mit dem bereits bestehenden Krankenhausstrukturfonds geben.

Da sich im Gegensatz zum bestehenden Krankenhausstrukturfonds der Krankenhauszukunftsfonds allein aus Steuergeldern des Bundes speisen soll, sieht der Gesetzgeber bisher nicht die Notwendigkeit, die Krankenkassen in die Bewilligung der Förderprojekte einzubinden. Der AOK-Bundesverband hält das für einen Fehler und schlägt vor, dass die Krankenkassen "mit ihren spezifischen regionalen Kenntnissen der einzelnen Krankenhausstrukturen und -träger die Informationen der Länder im Antragsverfahren vervollständigen und somit eine effiziente Mittelallokation unterstützen". Daher sei es sinnvoll, den Krankenkassen ein Anhörungsrecht einzuräumen.

Mit dem geplanten Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sollen auch Vorschläge umgesetzt werden, die der Expertenbeirat des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Überprüfung der Maßnahmen des Krankenhaus-Rettungsschirms verabschiedet hat. Bei den Ergänzungen geht es insbesondere um einen gezielteren Ausgleich von Erlösausfällen durch die Corona-Krise. Der Beirat geht davon aus, dass die Folgen für die Krankenhäuser regional und krankenhausindividuell unterschiedlich ausfallen. Die Experten haben deshalb empfohlen, die Vertragsparteien vor Ort über den krankenhausindividuellen Ausgleich von Erlösrückgängen verhandeln zu lassen.

In einer weiteren Ergänzung geht es um die Finanzierung von Schutzausrüstung und anderen Corona-Mehrkosten, die den Krankenhäusern bei voll- oder teilstationären Behandlungen entstehen. Soweit solche Mehrkosten nicht anderweitig finanziert werden, sollen die Kliniken laut BMG zeitlich befristet Zuschläge mit den Krankenkassen vereinbaren können. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband sollen dazu bundeseinheitliche Rahmenbedingungen festlegen.


Zum ams-Politik 08/20


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