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AOK kritisiert Entwurf einer neuen Verfahrensverordnung zur Methodenbewertung
(03.06.20) Das Ziel der neuen Verfahrensverordnung zur Methodenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), neue Behandlungsmethoden schneller einzuführen, begrüßt der AOK-Bundesverband. Doch dies dürfe nicht zu Lasten der Patientensicherheit gehen, so der Verband in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf für die neue Verordnung. Die Einbeziehung von Studien mit geringer oder keiner Aussagekraft zum Nutzen oder Schaden des Patienten führe "zu einer Aushöhlung der Grundsätze der evidenzbasierten Methodenbewertung".
Den vorgesehenen Zeitraum von maximal einem Jahr zur Ermittlung und Auswertung vorliegender Erkenntnisse und zur Erstellung eines Berichts hält der AOK-Bundesverband für zu kurz. Diese Frist werde dazu führen, dass Qualität und Zuverlässigkeit leiden. Positiv bewertet die AOK unter anderem die größere Transparenz. So sei es sinnvoll, dass der GBA künftig auch in für Versicherte verständlicher Form begründen müsse, warum er "die vorliegenden Erkenntnisse für die Anerkennung des Nutzens oder die Feststellung eines Potenzials einer Methode als ausreichend oder nicht ausreichend bewertet hat".
Die Verordnung geht zurück auf das Implantateregister-Errichtungsgesetz (EIRD), das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Danach soll das Bundesgesundheitsministerium per Rechtsverordnung wesentliche Vorgaben für das Verfahren des GBA zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden regeln.
Zuletzt aktualisiert: 03.06.2020