AOK: Infektionsschutz liegt in der Finanzverantwortung des Staates

Foto mit Blutabnahme am Arm

(02.06.20) Im Kampf gegen das Coronavirus sind nach Einschätzung der AOK aus epidemiologischer Sicht Testungen geboten, um Infektionen zu verhindern und besonders gefährdete Personengruppen zu schützen. Solche umfangreiche und regelmäßige Testungen von symptomfreien Personen seien jedoch Bestandteil des Bevölkerungsschutzes. "Infektionsschutz und Seuchenbekämpfung gehören zur Gefahrenabwehr, für die grundsätzlich der Staat die Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung trägt", stellt der AOK-Bundesverband in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine "Verordnung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2" klar. Anders im Fall von symptomabhängigen Testungen: Diese seien eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Mit dem im Mai in Kraft getretenen Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz ist das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt worden, eine Verordnungen über Testungen zu erlassen. Ziel ist es, umfassender als bisher vor allem Personengruppen zu testen, die noch keine Covid-19-Symptome zeigen, bei denen aber eine Infektion naheliegend erscheint oder die Gefahr besteht, dass sie oder andere Personen in ihrem Umfeld bei einer Infektion besonders gefährdet wären. 

Zuletzt aktualisiert: 02.06.2020

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums
Verordnung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2