Mängel bei Datenschutz und Nutzennachweis

Foto: Gesundheits-Apps - Frau am Tablet

(18.02.20) Grundsätzliche Zustimmung zu den neuen "Apps auf Rezept", aber deutliche Kritik an den Regelungen zu Datenschutz und Nutzennachweis - so lässt sich die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf für die "Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung" (DiGAV) zusammenfassen. "Wir begrüßen die Möglichkeit, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig digitale Gesundheitsanwendungen mit niedrigem Risiko erstatten können", betont der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch.

Allerdings sieht die AOK in ihrer Stellungnahme erheblichen Änderungsbedarf bei einzelnen Regelungen der Verordnung. Das betrifft vor allem den Nutzen der digitalen Anwendungen, die Patientensicherheit und die Sicherheit der in den Anwendungen gespeicherten Gesundheitsdaten, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) überprüft werden soll. Die Verordnung lege zwar Anforderungen zum Datenschutz fest, aber es sei nicht vorgesehen, dass das BfArM die Einhaltung dieser Vorgaben auch überprüfe, so die Kritik. Das Bundesinstitut solle seine Entscheidungen alleine auf Basis von Eigenangaben der Hersteller treffen. Außerdem seien bei Verstößen gegen die Datenschutz-Anforderungen keine Sanktionen vorgesehen. "