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Chance auf mehr Transparenz und bessere Versorgung

Foto: Rettungsdienst mit Patient auf Trage am Rettungswagen

(10.02.20) Die Bundesregierung will die Notfallversorgung in Deutschland neu ordnen. Im Zentrum des Referentenentwurfs für ein "Gesetz zur Reform der Notfallversorgung" stehen drei Ziele. Die bisher weitgehend getrennt organisierten Bereiche der Notfallversorgung sollen zu einem integrierten System weiterentwickelt und somit die Wartezeiten verkürzt werden. Die Patienten sollen sich künftig leichter orientieren können. Personal und Geld schließlich sollen effizienter zum Einsatz kommen.

Der AOK-Bundesverband spricht in seiner Stellungnahme von einem "der dringendsten ordnungspolitischen Themen im deutschen Gesundheitswesen" und begrüßt den vorliegenden Entwurf "im Grundsatz ausdrücklich". Die Notfallversorgung sei aktuell durch fehlende Steuerung der Patienten gekennzeichnet. Auch wüssten die Patienten zu wenig über die regional unterschiedlichen Versorgungsstrukturen. Diese seien für Patienten weitgehend intransparent.

Das Bundesgesundheitsministerium setzt zur Lösung im Wesentlichen auf drei Maßnahmen. Ein gemeinsames Notfallleitsystem (GNL) übernimmt künftig eine Lotsenfunktion für die Patienten. Es ist erreichbar über den Rettungsdienst und den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). In ausgesuchten Kliniken werden darüber hinaus integrierte Notfallzentren (INZ) eingerichtet. Sie stehen Patienten offen, die direkt ins Krankenhaus gekommen sind und nicht zunächst telefonisch den Rettungs- oder Notdienst verständigt haben. Außerdem wird die "medizinische Notfallrettung" ein eigenständiger Leistungsbereich im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V).

Der Gesetzentwurf fußt auf einem Diskussionspapier aus dem Sommer 2019. Bedenken formuliert die AOK da, wo der Entwurf von den dort formulierten Lösungsansätzen abweicht, insbesondere weil den KVen die Ausgestaltung der Notfallversorgung einseitig übertragen wird. Das gefährde die sachgerechte Weiterentwicklung der Strukturen und verfestige die Trennung der Versorgungsbereiche ambulant und stationär zugunsten der niedergelassenen Ärzte.