Freibeträge für Betriebsrentner

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(12.11.19) Wer nach seinem Berufsleben auch eine Betriebsrente erhält, profitiert künftig von einem Freibetrag in Höhe von knapp 160 Euro. Bis zu dieser Grenze sollen er oder sie ab 2020 keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mehr zahlen müssen. Aktuell werden Betriebsrenten mit dem vollen gesetzlichen Beitragssatz belastet. Auch die Arbeitgeberbeiträge müssen Betriebrenter bisher übernehmen. Der AOK-Bundesverband kritisiert in seiner Stellungnahme zum GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) vor allem, dass allein die Krankenkassen und damit alle Beitragszahler diese Entlastung stemmen müssen. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müsse auch die gesamte Gesellschaft, also der Steuerzahler finanzieren, so die Kritik. Hintergrund: Einnahmeausfälle in der GKV durch die Entlastung der Betriebsrenten sollen zwischen 2020 und 2023 zunächst ganz dann nur noch in Teilen über den Gesundheitsfonds kompensiert werden. Ab 2024 müssen die Krankenkassen die Ausfälle komplett selbst tragen.