MDK-Reform: Einhellige Kritik aus dem Kassenlager

Foto: Röntgen im Krankenhaus

(04.06.19) Das geplante "Gesetz  für bessere und unabhängigere Prüfungen - MDK-Reformgesetz" läuft den Interessen Beitrags- und Steuerzahler zuwider. AOK und GKV-Spitzenverband sind sich in ihrer harschen Kritik einig. Der Bundesregierung sei allenfalls die Zustimmung der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands sicher, heißt es in der Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf.

Das Papier aus dem Bundesgesundheitsmnisterium sieht unter anderem vor, die Praxis zur Überprüfung falscher Klinikabrechnungen neu zu regeln. So soll Anzahl der Prüfungen begrenzt werden und sich  danach richten, wie korrekt ein Krankenhaus in einem bestimmten Vorjahreszeitraum abgerechnet hat. Selbst bei Kliniken mit einer Fehlerquote von mehr als 60 Prozent sollen die Kassen dann maximal 15 Prozent der Rechnungen prüfen dürfen. Liegt die Fehlerquote unter 40 Prozent, sinkt die Prüfquote auf fünf Prozent, bei bis zu 60 Prozent Ungereimtheiten beträgt die Prüfquote zehn Prozent. Entgegen den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes wolle Bundesgesundheitsminister Jens Spahn  die Prüfmöglichkeiten der Krankenkassen weiter einschränken, so die Kritik der AOK.

Mit dem Reformgesetz will das Ministerium auch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung insgesamt umstrukturieren und von den Krankenkassen lösen. Laut Referentenentwurf wären sie künftig keine Arbeitsgemeinschaften der Kassen. "Die MDK sollen unter Beibehaltung der föderalen Struktur einheitlich als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung MD geführt werden", heißt es im Gesetzentwurf. Entsprechend soll auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (MDS) vom GKV-Spitzenverband losgelöst werden und als "MD Bund" in Trägerschaft der 15 künftigen MD die Richtlinienkompetenz für die Aufgabenwahrnehmung der MD erhalten.

Den MD-Verwaltungsräten sollen künftig neben sechs ehrenamtlichen Vertretern der Krankenkassen auch sechs Patientenvertreter sowie vier der Pflegeberufe und der Ärztekammern angehören. Hauptamtlich bei Krankenkassen und deren Verbänden Beschäftigte dürfen dann nicht mehr in die Verwaltungsräte gewählt werden, sollte sich der Minister mit seinen Plänen durchsetzen. Der MDS-Verwaltungsrat lehnt die vorgesehenen Organisationsveränderungen ab. "Das MDK-Reformgesetz ist unnötig, untauglich und gefährlich", sagte der MDS-Verwaltungsratsvorsitzende Dr. Volker Hansen. Hansen ist auch Vorsitzender des Aufsichtsrates des AOK-Bundesverbandes für die Arbeitgeberseite.

Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen - MDK-Reformgesetz

Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen - MDK-Reformgesetz
Stellungnahme zum Referentenenwurf als PDF zum Download