Kaum Vorschläge aus dem Apotheken-Gutachten aufgegriffen

Referentenentwurf für das "Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke"

Foto: Apotheker berät Kundin

(07.05.19) Das "Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke“ verfolgt aus Sicht des AOK-Bundesverbandes zwar das richtige Ziel, geht dafür aber zum Teil falsche Wege. Der AOK-Bundesverband lehnt strikt ab, dass der größte Teil des Honorarzuwachses völlig intransparent für die Krankenkassen in bisher noch gar nicht näher definierte "pharmazeutische Dienstleistungen" fließen soll. Die dafür vorgesehenen rund 150 Millionen Euro pro Jahr sollen durch die Apothekerschaft zentral verteilt werden. Die neuen Leistungen sollen dazu dienen, dass Apotheken vor Ort für Kunden attraktiv bleiben.

Laut Referentenentwurf müssen der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband erst noch gemeinsam und zentral festlegen, für welchen Zweck das Geld ausgegeben werden soll. Das könnten laut Erläuterungen zum Referentenentwurf etwa eine Medikationsanalyse oder andere Maßnahmen zur Arzneimitteltherapiesicherheit sein, das Erfassen definierter Gesundheitsparameter oder die pharmazeutische Betreuung spezifischer Patientengruppen. Die neuen Leistungen sollen durch einen Festzuschlag in Höhe von 20 Cent je abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels finanziert werden.

Die Anhebung der Nacht- und Notdienstvergütung im Umfang von rund 40 Millionen Euro und ein Honorarplus von rund 15 Millionen Euro für die Ausgabe von Betäubungsmitteln hält der Bundesverband für vertretbar. Dies seien aber leider schon die einzigen Maßnahmen, mit denen der Gesundheitsminister Vorschläge aus dem Ende 2017 veröffentlichten Apotheken-Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums zur Arzneimittelpreisverordnung aufgreife.

Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke

Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke
Stellungnahme zum Referentenenwurf als PDF zum Download