GKV-FKG: Richtiges Ziel - falscher Weg

Elektronische Gesundheitskarte - kq

(16.04.19) Der Referentenentwurf eines "Gesetzes für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung" (Faire-Kassenwahl-Gesetz, GKV-FKG) wird aus Sicht des AOK-Bundesverbandes seinem eigenen Anspruch in vielen Punkten nicht gerecht. Dabei begrüßt der Verband ein ausschließlich auf die Interessen und Belange der Versicherten und Patienten ausgerichtetes Wettbewerbsziel "ohne Einschränkung". "Der Wettbewerb in der GKV muss zwingend einen Mehrwert für die Versicherten und Patienten schaffen, indem er zu einer effektiven und im Sinne von qualitativ hochwertigen und effizienten Versorgung führt", heißt es in der Stellungnahme des Verbandes zum Referentenentwurf.

Allerdings könnten gravierende Veränderungen am Organisationsrecht regional aufgestellter Krankenkassen zu einer Zentralisierung und Vereinheitlichung der Strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung führen. Hingegen seien gerade regional aufgestellte Krankenkassen in der Lage, regionale Versorgungsprobleme zu adressieren und zu lösen, stellt der AOK-Bundesverband klar. "Durch ihren regionalen Fokus wird der Wettbewerb der Krankenkassen auf möglichst passgenaue und bedarfsgerechte Versorgungsangebote für Versicherte und Patienten vor Ort gelenkt."

Die Stellungnahme zum  GKV-FKG

Die Stellungnahme zum GKV-FKG
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