Patientenschutz durch wissenschaftlich begründete Entscheidungen des GBA erhalten

(25.02.19) Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Errichtung eines Deutschen Implantateregisters (Implantateregister-Errichtungsgesetz, EIRD) vorgelegt. Der AOK-Bundesverband begrüßt das Kernziel des Gesetzes ausdrücklich. Das EDIR verbessere unter anderem die Möglichkeiten für Patienten und Krankenkassen, bei Serienschäden ihre Ansprüche gegenüber Herstellern durchsetzen zu können. Allerdings bleibe das Gesetz in zahlreichen operativen Punkten unklar.
Deutliche Kritik äußert der AOK-Bundesverband jedoch an der im Entwurf vorgesehenen Ermächtigung des BMG, künftig Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) korrigieren zu dürfen. Das gesamte Maßnahmenbündel gefährde Patientensicherheit und Behandlungsqualität. Bisher habe sich die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten darauf verlassen können, dass die Leistungen für die sie aufkomme, für die Betroffenen einen Nutzen hätten sowie medizinisch notwendig und wirtschaftlich seien. Durch die Ermächtigung, für die Methodenbewertung die jeweils aus Sicht des BMG angemessenen Evidenzniveaus vorzugeben, könne das Ministerium die Entscheidungen des GBA unmittelbar vorbestimmen, heißt es in der in der Stellungnahme des Verbandes weiter.

Patientenschutz durch wissenschaftlich begründete Entscheidungen des GBA erhalten
Stellungnahme zum Referentenenwurf als PDF zum Download