TSVG: Unterstützung im Grundsatz - Kritik an staatlichen Eingriffen

(15.01.19) Gesetzlich Versicherte sollen nicht länger auf Termine warten als die der privaten Krankenversicherung. Die Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen soll besser werden. Das sind zwei Kernanliegen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). Mit dem TSVG will der Gesetzgeber allen Bürgern einen gleichwertigen Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung ermöglichen und diese stärken. Die AOK-Gemeinschaft begrüßt die Zielsetzung, kritisiert jedoch in Teilen die Umsetzung. "Statt die gesetzlichen Grundlagen für eine innovative, qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung auf den Weg zu bringen, sollen die Probleme ineffizienter Strukturen durch weitere kleinteilige Regelungen, Eingriffe in die Selbstverwaltung und zusätzliche Finanzmittel immer weiter staatlich reglementiert werden", heißt es in der Stellungnahme.
Kritisch sieht der AOK-Bundesverband auch den Änderungsantrag zum Thema Heilmittel: Die vorgesehene Gesetzesänderung trage "einseitig den Interessen der Leistungserbringer an höheren Vergütungen Rechnung", so die Stellungnahme. Dies werde drastisch steigende Preise zu Lasten der Versichertengemeinschaft zur Folge haben. "Wettbewerbsaspekte, qualitätssichernde Maßnahmen, Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeitsinstrumente, die einer qualitativhochwertigen, aber auch wirtschaftlichen Versorgung dienen, werden hingegen vernachlässigt."
Inzwischen liegen zum TSVG zahlreiche weitere Änderungsanträge vor, zu denen eine zweite Anhörung im Gesundheitsausschuss am 13. Februar 2019 terminiert worden ist. Diese Anträge gehen über den engeren Regelungsbereich des TSVG hinaus. Mit einigen dieser Anträge werde, so der AOK-Bundesverband, werden "der Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit weiter signifikant beschränkt". Es gebe einen "inzwischen ausgeprägten Trend zu Zentralismus und staatlicher Regulierung". Es sei nicht mehr erkennbar, "ob die politischen Entscheidungsträger im Deutschen Bundestag einer pluralen, wettbewerbsorientierten GKV-Landschaft zur Herstellung einer guten, effektiven und effizienten Versorgung den Vorrang geben wollen oder ob diese Grundausrichtung durch eine zentralistische Politik der Staatsnähe und eine Ausgestaltung kraft Ministerkompetenz ersetzt wird".