Sicherheit bei Arzneimitteln: Patientenrechte stärken

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(19.12.18) Als richtigen Schritt bewertet der AOK-Bundesverband das Vorhaben der Bundesregierung, die Überwachung und Kontrolle von Arzneimitteln zu stärken sowie wirtschaftliche Fehlanreize zu beseitigen, die kriminelles Handeln begünstigen können. Angesichts jüngster Vorkommnisse mit mutmaßlich gefälschten oder verunreinigten Arzneimitteln unterstützt die AOK das geplante "Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung" (GSAV). Allerdings müssten in diesem Bereich die Patientenrechte weiter gestärkt werden, so der AOK-Bundesverband in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.

So sei es im Sinne der Patientensicherheit, "die Koordinationsfunktion und Rückrufkompetenzen der Bundesbehörden sowie die Überwachung und Kontrollen durch die Landesbehörden zu stärken. Doch fehlen der AOK "weitergehende Schritte zur Stärkung der Patientenrechte etwa im Bereich der Gefährdungshaftung oder auch durch die Einbeziehung der Schäden bei Medizinprodukten". Mit Blick auf den Skandal um gepanschte Krebsmedikamente hält die AOK die Rückkehr zu "bewährten" Ausschreibungen auf Apothekenebene für "die einfachste Lösung".