Sinnvolle Reform mit unnötigen Stolperfallen

Stellungnahme für die Sachverständigen-Anhörung zum Entwurf des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG)

(30.11.16) Der Entwurf des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Doch insbesondere im Heilmittelbereich werden die Änderungen zu Überregulierung und einer Verteuerung der Versorgung führen, ohne deren Qualität wesentlich zu verbessern. Das geht aus der Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Sachverständigen-Anhörung im Gesundheitsaussschuss des Bundestags am 30. November 2016 hervor.

So hält der AOK-Bundesverband im Hilfsmittelbereich die geplanten Änderungen für sinnvoll, mit denen die Qualität gestärkt, die Transparenz verbessert und die aufzahlungsfreie Versorgung der Patienten sichergestellt werden sollen. Doch könnten einige Detailvorschriften diese Ziele gefährden. Hierzu zählen eine "problematische Gewichtung von Zuschlagskriterien" und auch fehlenden verbindiche Regelungen, um "offensichtlich unrichtige Präqualifizierungszertifikate" außer Kraft setzen zu können.

Im Heilmittelbereich sehen die AOK-Experten keinen Nachholbedarf bei der Vergütung, "denn die Einnahmen der Heilmittelanbieter aus der GKV sind in der Zeit von 2005 bis 2015 um 72 Prozent angestiegen". Damit gebe es keinen Grund für den geplanten Wegfall des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität. Kritisch bewertet der AOK-Bundesverband auch das Vorhaben, in jedem Bundesland verpflichtend Modellvorhaben zur "Blankoverordnung" für Heilmittelerbringer einzuführen: "Zielführender wäre es, zunächst die laufenden Modellvorhaben abzuschließen und dann die dabei gewonnenen Erkenntnisse in die Versorgung oder weitere Modellvorhaben einfließen zu lassen."

Weitere Infos zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes
für die Sachverständigen-Anhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) am 30.11.16