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Reimann: "Verwaltungsaufwand minimieren und auf bestehende Tarifregister zurückgreifen"

(27.04.22) Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, zur Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Entwurf eines Pflegebonusgesetzes am 27.April 2022:

Foto: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes - pr

"Die bessere Bezahlung von Beschäftigten in der Pflege ist ein gesellschaftliches Großprojekt. Deshalb hat die AOK als größte Pflegekasse im vergangenen Jahr auch konstruktiv an der Umsetzung der Regelungen zum 'Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung' mitgewirkt, obwohl dies eigentlich nicht zu den Kernaufgaben der Pflegeversicherung gehört.

Nun will der Gesetzgeber im Rahmen des Pflegebonusgesetzes die Regelungen zur Tariftreue in Pflegeeinrichtungen nachschärfen. Aber mit dem Vorhaben, bei den Landesverbänden der Pflegekassen ein Tarifregister einzurichten, schießt er eindeutig übers Ziel hinaus. So sollen die Pflegekassen verpflichtet werden, alle Tarifverträge zu sammeln und auf Anforderung von Pflegeeinrichtungen herauszugeben, sofern die Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen dem nicht entgegensteht. Damit würde man nicht nur pflegeversicherungsfremde Aufgaben auf die Pflegekassen abwälzen, sondern auch unnötige Parallelstrukturen aufbauen. Denn es gibt bereits in allen Bundesländern Landes-Tarifregister, und auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie beim Statistischen Bundesamt bestehen bereits Tarifregister.

Statt also den Verwaltungsaufwand zu vervielfachen, sollten vielmehr die nicht tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen auf die bereits etablierten Tarifregister hingewiesen werden. Tariforganisationen, die ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, können über Bußgelder zur Mitwirkung motiviert werden. Zudem wäre es zeitgemäß, für interessierte Pflegeeinrichtungen das physische Einsichtsrecht zum bestehenden Tarifregister um eine digitale Zugangsmöglichkeit zu erweitern. Auf bestehende Tarifregister zurückzugreifen, hätte schließlich auch den Vorteil, datenschutzrechtlich angemessen zu verfahren. Bei den Trägern der bestehenden Tarifregister liegt heute schon die Kompetenz zur Prüfung von schutzwürdigen Geschäftsgeheimnissen."