Zahnersatz

Der Leistungsanspruch auf Zahnersatz wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz ab 2004 grundlegend verändert. Aus einer Sachleistung mit 50-prozentiger Selbstbeteiligung wurde ein befundbezogener Festzuschuss. Bei einer unzumutbaren Belastung kann dieser Zuschuss erhöht werden. Näheres regelt der Gemeinsame Bundesausschuss. Faktisch wurde der Zahnersatz damit zu einer privatärztlichen Leistung. Die Patienten bekommen vom Zahnarzt eine auf Basis der Gebührenordnung für Privatpatienten (GOZ) erstellte Rechnung. Die Versicherten können bei einer privaten Krankenversicherung eine Zusatzversicherung abschließen.

§§ 55-57 SGB V