Telematik-Infrastruktur – TI

Mithilfe der TI sollen Akteure im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Kliniken, Krankenkassen und Apotheken sowie andere Leistungserbringer miteinander vernetzt werden. Ziel ist es, eine schnelle und trotzdem sichere digitale Kommunikation zu gewährleisten.

Um Dienste der Telematikinfrastruktur nutzen zu können, ist eine Authentifizierung über smartCards wie den E-Heilberufsausweis oder die elektronische Gesundheitskarte möglich. Ab dem 1. Januar 2024 sollen Versicherte auch über eine digitale Identität Zugang zu den Anwendungen der TI bekommen. Zu diesen gehören unter anderem die elektronische Patientenakte, der elektronische Medikationsplan, das elektronische Rezept, der elektronische Arztbrief oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Auch das Speichern von Notfalldaten sowie die Aktualisierung der Stammdaten auf der Gesundheitskarte sind Teil der TI.

Mit dem Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) hat der Gesetzgeber 2015 den Aufbau einer sicheren Telematikinfrastruktur (TI) beschlossen. Den gesetzlichen Auftrag, die Telematik-Infrastruktur technisch aufzubauen, zu betreiben und weiterzuentwickeln, hat die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte). Um die Datensicherheit zu gewährleisten, prüft das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik regelmäßig die technischen Verfahren. 

§ 306 Telematikinfrastruktur

Zuletzt aktualisiert: 14-04-2023