Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege. Dazu gehört auch die Beförderung der pflegebedürftigen Person von der Wohnung in die Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege. Die Pflegekasse übernimmt für teilstationäre Pflege monatlich Sachleistungen je nach Pflegegrad.
Zuletzt aktualisiert: 20-01-2020