Sozialversicherung

Die Sozialversicherung in ihrer heutigen Form geht auf die "Kaiserliche Botschaft" von 1881 und die Bismarckschen Sozialgesetze zur Krankenversicherung (1883), Unfallversicherung (1884) und zur Invaliden- und Alterssicherung (1889) zurück. Im Laufe der Zeit wurden weitere Risiken einbezogen und neue Zweige der Sozialversicherung, die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung geschaffen.

Zeitgleich wurden immer weitere Kreise der Bevölkerung gesetzlich in den Versicherungsschutz einbezogen. Für die Sozialversicherung sind folgende Merkmale kennzeichnend: Die Leistungen werden durch Beiträge, in der Regel von Versicherten und Arbeitgebern, finanziert. Der Anspruch auf Leistungen besteht ohne individuelle Bedürftigkeitsprüfung. Die Versicherungspflicht besteht per Gesetz (Versicherungszwang). Die Sozialversicherung ist nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert.

Solidaritätsprinzip