Durch das Sachleistungsprinzip erhalten die GKV-Versicherten medizinische Leistungen, ohne selbst in Vorleistung treten zu müssen. Die Leistungserbringer rechnen nicht mit den Patientinnen und Patienten ab, sondern mit den Krankenkassen beziehungsweise Kassenärztlichen Vereinigungen. Das Sachleistungsprinzip verpflichtet die Krankenkassen, eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts sicherzustellen. Der Vorteil des Sachleistungsprinzips liegt darin, dass die Arzt-Patient-Beziehung nicht durch Geld- beziehungsweise Zahlungsflüsse beeinflusst wird. Dem steht das in der privaten Krankenversicherung (PKV), aber auch in den sozialen Krankenversicherungssystemen einiger anderer Länder (zum Beispiel in Frankreich) praktizierte Prinzip der Kostenerstattung gegenüber. Dabei rechnen die Patientinnen und Patienten zunächst mit den Leistungserbringern ab und lassen sich ihre Ausgaben dann von ihrer Krankenversicherung erstatten. Diese Möglichkeit können die Krankenkassen hierzulande im Rahmen der Wahltarife anbieten.