Der Qualitätsausschuss trifft Vereinbarungen und Beschlüsse zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege. Er besteht paritätisch aus jeweils maximal zehn Vertretern des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen und der Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen (Bund). Zu den Vertretern der Pflegekassen kann auch ein Vertreter der privaten Krankenversicherungen gehören. Die Vertreter der Sozialhilfeträger und kommunalen Spitzenverbände gehören ebenso zur Gruppe der Leistungsträger wie der Vertreter der Pflegeberufe zu den Leistungserbringern angerechnet wird. Wird im Qualitätsausschuss eine Vereinbarung oder ein Beschluss nicht einvernehmlich gefällt, wird auf Verlangen mindestens einer Vertragspartei der Qualitätsausschuss um einen neutralen Vorsitzenden und zwei neutrale Beisitzer erweitert (erweiterter Qualitätsausschuss).