Pflegekassen haben die Aufgabe, das von den Versicherten erwartete eigenverantwortliche Handeln zu fördern. Dies erfolgt durch Aufklärung und Auskunft über Leistungen der Pflegeversicherung und anderer Träger im Rahmen von Mitgliederzeitschriften und Informationsbroschüren sowie persönlich durch Mitarbeiter der Pflegekassen. Hierzu gehören auch Auskünfte zu individuellen Leistungsansprüchen und vor Ort bestehende Versorgungsstrukturen. Somit sind die Pflegekassen auch dazu verpflichtet, auf die unentgeltliche Pflegeberatung hinzuweisen und Unterlagen zum nächstgelegenen Pflegestützpunkt sowie zu den Leistungs- und Preisvergleichslisten der im Einzugsgebiet des Pflegebedürftigen ansässigen Pflegeeinrichtungen bereit zu stellen.
Zuletzt aktualisiert: 10-03-2023