Das Krankenhausfinanzierungs-Reformgesetz (KHRG) vom März 2009 gab dem GKV-Spitzenverband, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft den Auftrag zur Entwicklung eines Fallpauschalensystems auf der Grundlage tagesgleicher Vergütungen. Bis dahin wurden beziehungsweise werden die Krankenhausleistungen in der Psychiatrie und Psychosomatik zumeist mit tagesgleichen Pflegesätzen entgolten. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) entwickelte ein System für "Pauschalierende Entgelte für die Psychiatrie und Psychosomatik" (PEPP), das die technische Grundlage für die Einführung eines Fallpauschalensystems in der Psychiatrie im Psych-Entgeltgesetz vom 21. Juli 2012 bildet. Dieses Gesetz sieht folgenden Weg zur Einführung von Fallpauschalen in der Psychiatrie vor: