Mit dem Psych-Entgeltgesetz (PsychEntgG) schaffte der Gesetzgeber im Juli 2012 die Grundlagen für eine neue Vergütung in der Psychiatrie und Psychosomatik. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) entwickelte daraufhin das System für "Pauschalierende Entgelte für die Psychiatrie und Psychosomatik" (PEPP), das die technische Grundlage für die Einführung eines Fallpauschalensystems in der Psychiatrie bildet. Basis für das neue System sind tagesbezogene Pauschalen, die die bis dahin geltenden, abteilungsbezogenen Tagespflegesätze ablösen.
Nach der Einführung eines pauschalierten Vergütungssystems sollte es zunächst bis 2015 eine budgetneutrale Phase mit schrittweiser Umstellung auf das neue System geben. Nach einer mehrfach verlängerten Phase der freiwilligen Anwendung („Optionsphase“) ist die Abrechnung auf der Basis von PEPP seit Anfang 2018 für alle stationären Einrichtungen obligatorisch. Die ursprünglich im Anschluss an die budgetneutrale Phase vorgesehene Phase der Umstellung von krankenhausindividuellen Basisfallwerten auf landesweit einheitliche Entgelte scheiterte jedoch am Widerstand der Ärzte und Fachgesellschaften.
Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ etablierte 2016 daraufhin für die Psychiatrie und Psychosomatik ein Entgeltsystem, bei dem die Kliniken mit den Krankenkassen weiterhin auf Ortsebene ihr individuelles Budget verhandeln. Der PEPP-Katalog dient dabei im Hintergrund lediglich zur Budgetfindung. Dabei können die Kliniken regionale und strukturelle Besonderheiten der Leistungserbringung in ihrem Haus geltend machen. Über einen Krankenhausvergleich sollen die Budgets mittelfristig angepasst werden. Dabei leitet sich seit dem Jahr 2020 der Personalbedarf auf der Grundlage von Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) her. Langfristig soll sich die Vergütung an Leitlinien, der Einhaltung von Personalstandards und den Qualitätsvorgaben des GBA orientieren.
Zuletzt aktualisiert: 10-03-2023