Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde zum 1. August 2008 das sogenannte Poolen von Leistungen eingeführt. Mehrere in räumlicher Nähe lebende Pflegebedürftige, etwa ein Ehepaar oder die Bewohner einer Senioren-Wohngemeinschaft, können ihre Ansprüche auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung (zum Beispiel hauswirtschaftliche Versorgung) bündeln und sich daraus ergebende Effizienzgewinne für den Einkauf von zusätzlichen Leistungen bei Vertragspartnern der Pflegekassen nutzen. Dies können unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel Betreuungsleistungen sein. Beim Poolen von Leistungen wird unterstellt, dass die erbrachten Dienstleistungen zu gleichen Teilen auf die am Pool beteiligten Pflegebedürftigen entfallen.