Kontrahierungszwang

bezeichnet die gesetzlich auferlegte Pflicht zur Annahme eines Vertragsangebotes. In der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen die Krankenkassen dem Kontrahierungszwang: Sie sind zur Aufnahme neuer Mitglieder unabhängig von deren Gesundheitsstatus oder finanzieller Leistungskraft verpflichtet.

Bis zum Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) unterlagen die privaten Krankenversicherungen (PKV) nicht dem Kontrahierungszwang. Mit dem GKV-WSG erhalten alle Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall eine Rückkehrmöglichkeit in diejenige gesetzliche bzw. private Krankenversicherung, bei der sie zuletzt versichert waren. Seit dem 1. Januar 2009 bietet die PKV einen Basistarif mit Kontrahierungszwang an.