Kassen(zahn)ärztliche Bundesvereinigung

Die KBV und KZBV werden von den 17 Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen der Länder auf Bundesebene gebildet. Sie sind die politischen Interessenvertretungen der Vertrags(zahn)ärzte auf Bundesebene und zugleich für die Einhaltung der vertragsärztlichen Pflichten verantwortlich. Ihre gesetzlichen Aufgaben umfassen insbesondere

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden die Organisationsstrukturen der KBV und KZBV professionalisiert, indem die bisher ehrenamtlichen Vorstände durch hauptamtliche Vorstände ersetzt und das Organ der Vertreterversammlung verkleinert wurde. KBV und KZBV sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterliegen der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.

Seit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) haben die KVen und die KBV die Aufgabe, unter anderem die Versorgung derjenigen Personen sicherzustellen, die im neuen brancheneinheitlichen Basistarif versichert sind. Zudem eröffnet das GKV-WSG der KBV und KZBV die Möglichkeit, Dienstleistungsgesellschaften für die Beratung und Unterstützung der Vertragsärzte zu gründen. Für die Dienstleistungsgesellschaften ist eine Nutzerfinanzierung obligatorisch.
 

§§ 75, 77 a, 79, 80 SGB V

www.kbv.de

www.kzbv.de