Im Rahmen der Reform der vertragsärztlichen Vergütung im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 wurden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verpflichtet, ein Institut des Bewertungsausschusses zu gründen. An die Stelle der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen als Träger des Instituts ist seit dem 1.Juli 2008 der GKV-Spitzenverband getreten. Das Institut soll den Bewertungsausschuss bei der Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Vergütung unterstützen, insbesondere bei
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen sind verpflichtet, die hierfür erforderlichen Daten nach den Vorgaben des Bewertungsausschusses zu liefern. Seit dem 1. Juli 2009 hat das InBA auch die Geschäftsführung des Bewertungsausschusses übernommen. Das Institut wird durch einen Zuschlag auf jeden ambulant-kurativen Behandlungsfall in der vertragsärztlichen Versorgung außerhalb der Gesamtvergütung finanziert. Der Zuschlag ist von den Krankenkassen außerhalb der Gesamtvergütung zu finanzieren. Die Geschäftsordnung des Instituts und die Finanzierungsregelung bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit.