bezeichnet den Freisetzungsgrad eines Wirkstoffanteils, der nach einer gewissen Zeitspanne unverändert im Blutkreislauf nachzuweisen ist. Man unterscheidet zwischen der absoluten Bioverfügbarkeit, vergleichbar einer intravenösen Applikation, und der relativen. Der Nachweis der Bioverfügbarkeit ist bei Generika die Voraussetzung für ihre Arzneimittelzulassung.