Behandlungsfall

Die gesamte Behandlung, die von derselben Arztpraxis (Vertragsarzt, Vertragspsychotherapeut, Berufsausübungsgemeinschaft, Medizinisches Versorgungszentrum) innerhalb desselben Quartals an demselben Versicherten zulasten derselben Krankenkasse ambulant vorgenommen wird, gilt abrechnungstechnisch als ein Behandlungsfall (Kurzformel: "Ein Patient, ein Arzt, ein Quartal, eine Krankenkasse"). Ändert sich einer dieser Parameter, liegt ein neuer Behandlungsfall vor. Ein Behandlungsfall kann mehrere Krankheitsfälle umfassen. Umgekehrt kann ein Krankheitsfall, der zeitlich ein Kalendervierteljahr überschreitet, mehrere Behandlungsfälle veranlassen.