Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart einen Marktanteil von 36,4 Prozent. Seit 1993 hat sich mit Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes die Zahl der Kassen deutlich reduziert. Die gesetzliche Einführung der freien Kassenwahl für Versicherte führte zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck unter den Krankenkassen und löste eine Fusionswelle aus. Die AOK hat dabei einen großen Wandlungsprozess durchlaufen: Von 276 AOKs (1991) sind es seit Anfang 2012 noch elf AOKs. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen die AOKs der staatlichen Aufsicht. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) ist der AOK-Bundesverband seit dem 1. Januar 2009 als Spitzenverband der AOKs von einer Körperschaft öffentlichen Rechts in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts umgewandelt worden. Die elf AOKs sind heute Gesellschafter des AOK-Bundesverbandes mit Sitz in Berlin.
Zuletzt aktualisiert: 20-01-2022