GKV-Versorgungsstrukturgesetz

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2011 das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beschlussempfehlung Bundestags-Drucksache 17/8005) gebilligt. Der Bundestag hatte das nicht zustimmungspflichtige Gesetz am 1. Dezember verabschiedet. Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz soll vor allem eine wohnortnahe ambulante Versorgung auch auf dem Land sichern. Vorgesehen sind eine flexiblere regionale Bedarfsplanung und eine stärkere Einbeziehung der Krankenhäuser in die ambulante Versorgung. Dabei sollen die Länder mehr Mitspracherechte erhalten, unter anderem mit zwei Vertretern im Gemeinsamen Bundesausschuss. Ärzte in unterversorgten Gebieten sollen besser verdienen, indem sie von Honorarkürzungen aufgrund von Mengenbegrenzungen ausgenommen werden. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet mit Mehrkosten von maximal 200 Millionen Euro jährlich für die Krankenkassen.

In der Sachverständigenanhörung am 19. Oktober 2011 im Gesundheitsausschuss des Bundestags kritisierte die AOK den Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 17/6906) als nicht zielführend. Das Gesetz bringe keinen Nutzen für Versicherte und Patienten, so Uwe Deh, Geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbandes. So sei mit bis zu zwei Milliarden Euro an Ausgabenrisiken zu rechnen. Nach Einschätzung der AOK wird der Einstieg in eine sektorenübergreifende und patientenorientierte medizinische Versorgung vertan.

Ende Juni 2011 hatte es im Bundesgesundheitsministerium eine Fachanhörung von Verbänden zum Referentenentwurf gegeben. Der basierte auf den Eckpunkten, auf die sich Union und FDP Anfang April geeinigt hatten, und auf Gesprächen mit den Ländergesundheitsministern. Vorgesehen sind eine flexiblere regionale Bedarfsplanung und eine stärkere Einbeziehung der Krankenhäuser in die ambulante Versorgung. Dabei sollten die Länder mehr Mitspracherechte erhalten, unter anderem mit zwei Vertretern im Gemeinsamen Bundesausschuss. In unterversorgten Gebieten sollten den Ärzten bessere Verdienstmöglichkeiten geboten werden

Bereits am 17. Januar 2011 hatten die Gesundheitspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erste Vorschläge in Berlin beraten. Grundlage war ein Papier mit 14 Vorschlägen für ein Versorgungsgesetz. Der Gesetzentwurf soll, wie der damalige Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler bereits im Oktober 2010 angekündigt hatte, möglichst noch im ersten Halbjahr 2011 auf den Weg gebracht werden. Die Unionsvorschläge mit dem Titel "Das Angebot vom Patienten her gestalten" sahen neben einer besseren Bedarfsplanung auch eine stärkere Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern vor.

2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)
2011: GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG)

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