Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind vom 1. Januar 2014 an dazu verpflichtet, die Landesverbände der Pflegekassen unmittelbar nach einer Regelprüfung darüber zu informieren, wie die ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie die Arzneimittelversorgung in den Einrichtungen geregelt sind. Sie sollen insbesondere auf den Abschluss und den Inhalt von Kooperationsverträgen oder die Einbindung der Einrichtung in Ärztenetze sowie den Abschluss von Vereinbarungen mit Apotheken hinweisen. Die Pflegekassen haben sicherzustellen, dass diese Informationen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in geeigneter anderer Form kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Regelung ist Teil des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG), das größtenteils Anfang 2013 in Kraft getreten ist.

Seitdem bekommen rund 500.000 Demenzkranke mehr Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dafür ist 1. Januar 2013 der Beitragssatz von 1,95 auf 2,05 Prozent (2,3 Prozent für Kinderlose) gestiegen. Außerdem werden seitdem private Pflegezusatzversicherungen mit 60 Euro jährlich staatlich gefördert. Das sind die Kernpunkte des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (Bundesrats-Drucksache 488/12), das der Bundestag am 29. Juni 2012 in namentlicher Abstimmung mit 324 gegen 267 Stimmen beschlossen hat. Der Bundesrat verzichtete auf seiner Sitzung am 21. September 2012 entgegen der Empfehlung seines Gesundheitsausschusses auf einen Einspruch und die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Die Ausschussmehrheit hatte insbesondere kritisiert, dass die Beitragssatzerhöhung die Finanzierung der neuen Leistungen nur bis 2015 sichere und das Konzept der privaten Pflege-Zusatzversicherung in erster Linie zu Mitnahmeeffekten bei Besserverdienenden führen werde.

Demenzkranke in den Pflegestufen I und II erhalten als Folge des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes ab 2013 monatlich 305 Euro beziehungsweise 525 Euro Pflegegeld. Das sind 70 beziehungsweise 85 Euro mehr als bisher. In der Pflegestufe III bleibt es bei 700 Euro. Die alternativ zum Pflegegeld wählbaren Sachleistungen werden entsprechend angehoben, und auch Demenzkranke ohne Pflegestufe erhalten erstmals ein Pflegegeld. Gefördert werden auch selbst organisierte, ambulant betreute Wohngruppen. Bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird das halbe Pflegegeld bis zu vier Wochen jährlich weitergezahlt. Pflegebedürftige in Behinderten-Einrichtungen wird das Pflegegeld für Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden, nicht mehr gekürzt. Die Reha-Möglichkeiten für Pflegende werden verbessert. Zahnärzte erhalten für Haus- und Heimbesuche bei Pflegebedürftigen mehr Honorar. Die Mehreinnahmen aus der Beitragserhöhung schätzt das Bundesgesundheitsministerium auf 1,1 Milliarden Euro jährlich.

Adäquate Antworten auf die Herausforderungen in der Pflege bleiben aus

Ab 2013 werden außerdem private Pflegezusatzversicherungen steuerlich mit fünf Euro pro Monat gefördert. Dieser Zuschuss soll unabhängig von der Prämienhöhe und vom Einkommen des Einzelnen gezahlt werden.

Am 26. April 2012 hatte der Bundestag den Entwurf des PNG (Bundestags-Drucksache 17/9369) in erster Lesung debattiert und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 28. März 2012 auf den Weg gebracht. Das Gesetz bedurfte nicht der Zustimmung der Länderkammer.

Aus Sicht des AOK-Bundesverbandes hat die Koalition die parlamentarischen Beratungen zum PNG nicht genutzt, um ein wirklich gutes Gesetz zur Verabschiedung vorzulegen. Mit dem PNG leite die Regierung für Demenzkranke und ihre pflegenden Angehörigen zwar notwendige Verbesserungen ein. Doch adäquate Antworten auf die seit langem bekannten und grundlegenden Herausforderungen in der Pflege bleibe das Gesetz schuldig. Dies gelte insbesondere für die Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Der AOK-Bundesverband hat den gesamten Gesetgebungsprozess durchaus wohlwollend begleitet, aber bereits frühzeitig in seiner Stellungnahme kritisiert, dass der Gesetzentwurf zahlreiche Schwachstellen enthält, die trotz der vielen kritischen Hinweise von Experten und Verbänden bei der Anhörung zum Referentenentwurf nicht beseitigt worden sind - beispielsweise dass Versicherte der Pflegestufe III nicht von den Leistungsverbesserungen profitieren. Die Regelungen führten zu mehr Bürokratie und zu deutlich höheren Verwaltungsausgaben der Pflegekassen. Die AOK befürchtet auch, dass Quailtätsregelungen aufgeweicht werden. So würde durch das Gesetz die unangemeldete Qualitätsprüfung deutlich erschwert. Der Gesetzentwurf enthalte überdies zu viel Symbolik und "heiße Luft".

Mit Details eines neuen Begriffs von Pflegebedürftigkeit befasst sich seit Anfang März 2012 erneut ein Expertenbeirat aus Vertretern maßgeblicher Verbände und Organisationen im Bereich der Pflege, der Länder, des Bundes sowie der Wissenschaft. Sie wird vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, und dem früheren Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes, Klaus-Dieter Voß, gemeinsam geleitet. Bereits 2009 hat ein Expertenbeirat, der von der damaligen Großen Koalition berufen worden war, Vorschläge für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vorgelegt.

Neu geregelt wurde bereits die Schlichtung von Streitfällen bei der Benotung von Pflegeheimen. Dafür sind jetzt Schiedsstellen zuständig. Außerdem wird die private Krankenversicherung am Pflege-TÜV beteiligt und rund zehn Prozent der Heime prüfen. Entsprechende Ergänzungen der Sozialgesetzbücher (SGB V, Paragraf 111c und SGB XI, Paragraf 97c) hat der Bundestag am 9. Juni 2011 als Teil des Gesetzes zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Krankenhäusern (Bundestags-Drucksache 17/5178, Artikel 3 und 6) beschlossen.

2013: Patientenrechtegesetz
2012: GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)

Zur Übersicht "Abgeschlossene Gesetze 2012"

Zur Übersicht "Geschichte der GKV-Reformen"