1997: Beitragsentlastungsgesetz sowie 1. und 2. NOG

1995 startete Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer die sogenannten Petersberger Gespräche, in denen er mit allen Beteiligten in der GKV über eine weitere Reform beriet. Da die schwarz-gelbe Regierungskoalition ein erneutes gemeinsames Vorgehen mit der SPD-Opposition wie 1992 beim GSG ausschloss, beschränkten sich die gesundheitspolitischen Vorhaben auf jene Bereiche, die ohne Zustimmung der SPD-regierten Länder im Bundesrat möglich waren.

Im Rahmen des "Programms für Wachstum und Beschäftigung" von 1996, des sogenannten Sparpakets, beschloss die Regierungskoalition das Beitragsentlastungsgesetz. Die wichtigsten Regelungen waren:

  • Die Kassen wurden gesetzlich verpflichtet, ihre Beitragssätze zum 1. Januar 1997 um 0,4 Prozentpunkte zu senken.
  • Die Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel sowie für Kuren und Anschluss-Reha wurden erhöht.
  • Versicherte, die nach 1978 geboren wurden, erhielten grundsätzlich keinen Kassenzuschuss zu den Kosten für Zahnersatz mehr.
  • Der Kassenzuschuss für Brillen wurde gestrichen.
  • Die Höhe des Krankengelds wurde von 80 auf 70 Prozent des Bruttoentgelts und maximal 90 Prozent des Nettoentgelts gekürzt.
  • Zum 1. Juli 1997 traten das 1. und 2. GKV-Neuordnungsgesetz in Kraft. Im 1. NOG war unter anderem vorgesehen:
  • Neugestaltung der Belastungsgrenzen für Zuzahlungen und Einführung einer Härtefallregelung für chronisch Kranke,
  • Sonderkündigungsrecht für Kassenmitglieder im Fall von Beitragssatzerhöhungen ihrer Kasse,
  • Koppelung von Beitragssatzerhöhungen einer Kasse an Erhöhung der Zuzahlungen.

Die wichtigsten Regelungen des 2. NOG waren:

  • Erhöhung der Zuzahlungen bei Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, bei Fahrtkosten, Krankenhausaufenthalten und Anschluss-Reha sowie Dynamisierung der festen Zuzahlungsgrößen im zweijährigen Abstand,
  • Verringerung der Kassenzuschüsse für Zahnersatz bei allen vor 1979 Geborenen,
  • Einführung des Kostenerstattungsprinzips bei Zahnersatz und kieferorthopädischer Behandlung von Jugendlichen sowie eines Festzuschusses,
  • Einführung eines "Notopfers" von jeweils 20 Mark in den Jahren 1997 bis 1999 zur Finanzierung der Instandhaltungsinvestitionen der Krankenhäuser,
  • Aufhebung der regionalen Budgets für Arznei- und Heilmittel und Einführung arztgruppenspezifischer Richtgrößen,
  • Lockerung der Zulassungsbeschränkungen für Ärzte,
  • Kassen durften Instrumente des Selbstbehalts und der Beitragsrückerstattung nutzen.
  • Trotz der erhöhten Selbstbeteiligungen der Patienten stieg der durchschnittliche Beitragssatz der Krankenkassen von 13,5 Prozent im Jahr 1996 auf 13,6 Prozent im Jahr 1997.

1998: GKV-Finanzstärkungsgesetz
1993: Gesundheitsstrukturgesetz

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