1998: GKV-Finanzstärkungsgesetz
Auch mit den beiden GKV-Neuordnungsgesetze von 1997 gelang es nicht, die Finanzsituation der GKV zu verbessern. In den neuen Bundesländern führten insbesondere die Absenkung der Beitragsbemessungsgrundlagen bei Leistungsempfängern nach dem Arbeitsförderungsgesetz von 100 auf 80 Prozent und die starke Abwärtsbewegung auf dem Arbeitsmarkt sowie ein teils überdurchschnittlicher Ausgabenanstieg zu einem weiteren Einnahmedefizit der Krankenkassen. In der Folge baute die GKV-Ost Schulden von insgesamt 1,5 Milliarden Mark auf. Das GKV-Finanzstärkungsgesetz sah deshalb vor:
- Ein fünfjähriges Sanierungs- und zehnjähriges Entschuldungsprogramm sollten die Finanz- und Vermögenssituation der Krankenkassen konsolidieren.
- Die kasseninterne finanzielle Hilfe in besonderen Notlagen konnte seit 1998 west-ost-übergreifend auch für kasseninterne Beitragsausgleiche durchgeführt werden.
- Von 1999 bis 2001 wurde der gesamtdeutsche Risikostrukturausgleich (RSA) mittels eines Finanzkraftausgleichs eingeführt, der die durchschnittlichen Beitragssatzniveaus der GKV-West und GKV-Ost angleichen sollte.
1999: GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz
1997: GKV-Neuordnungsgesetze