1999: GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz
Nach dem Regierungswechsel 1998 machte die rot-grüne Koalition Anfang 1999 zahlreiche Regelungen aus den beiden GKV-Neuordnungsgesetzen rückgängig. Zu den Änderungen des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes (GKV-SolG) zählten:
- Kieferorthopädische Behandlung erfolgte wieder als Sachleistung.
- Die Möglichkeit für Pflichtversicherte, zwischen Sachleistung und Kostenerstattung zu wählen, entfiel.
- Auch nach 1978 Geborene hatten wieder Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz.
- Die Zuzahlungen für Medikamente und Heilmittel wurden gesenkt.
- Die Koppelung von Beitragssatzerhöhungen an höhere Zuzahlungen entfiel.
- Das Krankenhaus-Notopfer wurde gestrichen.
- Die Ausgaben für Arznei-, Heil- und Verbandmittel und den Krankenhausbereich sowie für die ärztliche Vergütung und die zahnärztliche Versorgung wurden budgetiert.
2000: GKV-Gesundheitsreform 2000
1998: GKV-Finanzstärkungsgesetz