1999: GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz

Nach dem Regierungswechsel 1998 machte die rot-grüne Koalition Anfang 1999 zahlreiche Regelungen aus den beiden GKV-Neuordnungsgesetzen rückgängig. Zu den Änderungen des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes (GKV-SolG) zählten:

  • Kieferorthopädische Behandlung erfolgte wieder als Sachleistung.
  • Die Möglichkeit für Pflichtversicherte, zwischen Sachleistung und Kostenerstattung zu wählen, entfiel.
  • Auch nach 1978 Geborene hatten wieder Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz.
  • Die Zuzahlungen für Medikamente und Heilmittel wurden gesenkt.
  • Die Koppelung von Beitragssatzerhöhungen an höhere Zuzahlungen entfiel.
  • Das Krankenhaus-Notopfer wurde gestrichen.
  • Die Ausgaben für Arznei-, Heil- und Verbandmittel und den Krankenhausbereich sowie für die ärztliche Vergütung und die zahnärztliche Versorgung wurden budgetiert.

2000: GKV-Gesundheitsreform 2000
1998: GKV-Finanzstärkungsgesetz

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