2000: GKV-Gesundheitsreform 2000 und Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung
1999 erarbeitete Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) eine umfassende Gesundheitsreform. Da aber die unionsregierten Länder mit ihrer Mehrheit im Bundesrat zahlreiche Änderungen ablehnten, beschränkte die Regierung die GKV-Gesundheitsreform 2000 auf Regelungen, die der Bundestag ohne Zustimmung der Länder beschließen konnte. Hierzu zählten:
- Ausbau der Präventionsleistungen der Krankenkassen auf fünf Mark pro Mitglied
- Aufbau von Modellvorhaben zur Verbraucher- und Patientenberatung
- Möglichkeiten von Bonusprogrammen bei Hausarztmodellen
- Aufbau der Integrierten Versorgung
- verstärktes Ausschöpfen der Wirtschaftlichkeitsreserven in den Krankenhäusern und Einführung eines leistungsorientierten Vergütungssystems
Mit dem Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung beschleunigte die Bundesregierung außerdem die Angleichung des GKV-Systems in den neuen Bundesländern an die alten Länder. So wurden der gesamtdeutsche Risikostrukturausgleich vom Jahr 2000 an festgeschrieben sowie die Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenzen und die Einkommensgrenzen bei den Härtefallregelungen im Osten auf das westdeutsche Niveau angehoben.
2001: Arzneimittel-Budgetablösungsgesetz
1999: GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz