2003: Fallpauschalengesetz
In der GKV-Gesundheitsreform 2000 war festgelegt worden, dass die Krankenhäuser auf leistungsorientierte Entgeltsysteme umgestellt werden sollten. Das Fallpauschalengesetz sah nun vor, dass die Kliniken von 2003 an die neuen Vergütungsformen allmählich einführen konnten. Grundlage sollten sogenannte Diagnosis Related Groups (DRGs) sein. Die Umstellung auf die DRGs sollte in den nachfolgenden Jahren stufenweise erfolgen, der Abschluss auf gesetzlicher Ebene rechtzeitig festgesetzt werden.
2004: GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
2002: Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs