2004: GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)

Trotz der GKV-Gesundheitsreform 2000 sowie des nachfolgenden Arzneimittelausgaben- Begrenzungsgesetzes von 2002 und des Beitragssatzsicherungsgesetzes zum 1. Januar 2003 stieg der durchschnittliche Beitragssatz der Krankenkassen - gerade vor dem Hintergrund ungünstiger konjunktureller Entwicklungen und steigender Arbeitslosigkeit - von 13,6 Prozent im Jahr 2000 über 13,7 Prozent 2001 auf 14,0 Prozent im Jahr 2002. Daher unternahm Gesundheitsministerin Ulla Schmidt 2003 den Anlauf zu einer parteiübergreifenden Gesundheitsreform. Die FDP schied jedoch nach kurzer Zeit aus den Konsensgesprächen aus. Im Sommer 2003 verständigten sich die rot-grüne Regierungskoalition und die CDU/CSU-Opposition auf eine Reform, die am 1. Januar 2004 in Kraft trat. Die wichtigsten Änderungen waren:

  • Die Patienten müssen grundsätzlich zu allen Leistungen Zuzahlungen von zehn Prozent der Kosten erbringen, höchstens aber zehn Euro und mindestens fünf Euro.
  • Die Belastungsobergrenze für Zuzahlungen beträgt seitdem zwei Prozent (für chronisch Kranke ein Prozent) des jährlichen Bruttoeinkommens; die bisherige vollständige Befreiung bestimmter Personengruppen entfällt.
  • Sterbegeld, Entbindungsgeld, nicht medizinisch notwendige Sterilisation, Sehhilfen/ Brillen und Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung wurden grundsätzlich gestrichen; die Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung halbiert.
  • Die Versicherten sollten sich von 2005 an für Zahnersatzleistungen privat absichern und von 2006 an das Krankengeld allein finanzieren.
  • Rentner zahlen seitdem die vollen Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
  • Die Kassen erhalten jetzt für versicherungsfremde Leistungen einen Zuschuss aus Steuernmitteln.
  • Die Kassen können Bonusprogramme anbieten und dürfen freiwillig Versicherten Beitragsrückzahlungen und Selbstbehalte gewähren.
  • Die Kassen dürfen in Zusammenarbeit mit Privatversicherern Zusatzversicherungen anbieten.
  • Die Errichtung medizinischer Versorgungszentren wird gefördert; die Kassen dürfen mit einzelnen Gruppen von Leistungsanbietern Verträge über integrierte Versorgung abschließen.
  • Krankenhäuser können für bestimmte Indikationen und hochspezialisierte Leistungen sowie im Rahmen von strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP) für die ambulante Behandlung geöffnet werden.
  • Ein neu zu gründendes Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen soll den Nutzen medizinischer Leistungen überprüfen.
  • Die Vergütung der Apotheken wurde neu geregelt, sie erhalten nun für verschreibungspflichtige Arzneimittel ein einheitliches Abgabehonorar pro Packung. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente wurden aus dem Leistungskatalog der Kassen gestrichen; Ausnahme: Kinder bis zwölf Jahre. Die Preisbindung für nicht verschreibungspflichtige Produkte entfiel.
  • Die KVen und KZVen wurden auf Landesebene fusioniert.
  • Die Verwaltungskosten der Krankenkassen werden an die Entwicklung der Grundlohnsumme gebunden.
  • Mit dem GMG sollen die Krankenkassen allein 2004 um rund zehn Milliarden Euro entlastet werden. Die Einsparungen sollten zum einen zum Abbau der insgesamt rund acht Milliarden Euro Schulden, zum anderen zur Beitragssenkung verwendet werden. Der durchschnittliche Beitragssatz sank von 14,3 Prozent im Jahr 2003 auf 14,2 Prozent im Jahr 2004.

2005: Gesetz zur Änderung der Finanzierung von Zahnersatz
2003: Fallpauschalengesetz

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