2005: Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz

Mit dieser ersten Korrektur des GMG änderte die rot-grüne Regierungskoalition zum Jahresanfang 2005 den Kompromiss, auf die sie sich im Sommer 2003 mit den Unionsparteien verständigt hatte. Anstelle der privaten Zusatzversicherung für Zahnersatz vom 1. Januar 2005 an und der alleinigen Finanzierung des Krankengelds ab 1. Januar 2006 zahlen die gesetzlich Krankenversicherten seit 1. Juli 2005 einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent ihres Einkommens ohne Beteiligung der Arbeitgeber; gleichzeitig müssen die Kassen ihre Beitragssätze um 0,9 Prozentpunkte senken. Damit sollen die Unternehmen und Rentenkassen um jährlich 4,5 Milliarden Euro entlastet werden. Die Versicherten werden in gleicher Größenordnung stärker belastet.

2006: Arzneimittel-Sparpaket
2004: GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)

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