2006: Gesetz für mehr Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG)
Als eine der ersten gesetzgeberischen Maßnahmen in der Gesundheitspolitik verabschiedete die Große Koalition von CDU, CSU und SPD das Gesetz für mehr Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung. Damit sollen die gesetzlichen Krankenkassen jährlich etwa 1,3 Milliarden Euro bei den Medikamentenausgaben einsparen. Da der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen hatte, trat das Gesetz mit einmonatiger Verzögerung zum 1. Mai 2006 in Kraft.
Anlass für das Sparpaket war der drastische Kostenanstieg bei Arzneimitteln. 2005 hatten die Krankenkassen 25,39 Milliarden Euro für Medikamente ausgegeben - 3,56 Milliarden oder 16,8 Prozent mehr als 2004. Ursprünglich hatten Kassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Ausgabensteigerung von 5,8 Prozent vereinbart.
Auf besonders heftige Kritik vor allem der Ärzteschaft stieß die sogenannte Bonus-Malus-Regelung im AVWG. Diese sieht jährlich neu festzulegende Durchschnittskosten pro definierter Dosiereinheit für bestimmte Arzneimittel vor. Ärzte, die diese Werte überschreiten, müssen einen Teil der Mehrkosten selbst tragen. Unterschreiten die Medikamentenausgaben einer KV den festgelegten Betrag, zahlen die Kassen einen Bonus an diese KV. Die verteilt den Bonus an die wirtschaftlich verordnenden Ärzte.
Weitere Regelungen des AVWG:
- Absenkung der Festbeträge für Arzneimittel;
- Wegfall der Zuzahlung für Patienten, wenn der Preis eines Medikamentes mindestens 30 Prozent unterhalb des Festbetrages liegt;
- zweijähriger Preisstopp für verordnungsfähige Arzneimittel;
- Abschlag von zehn Prozent des Herstellerpreises ohne Mehrwertsteuer auf Generika;
- Verbot der Naturalrabatte von Pharmaherstellern an Apotheken;
- Einsatz von ausschließlich manipulationsfreier Praxis-Software in den Arztpraxen.
2006: Vertragsarztrechts-Änderungsgesetz (VÄndG)
2005: Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz