2007: Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze
Im Vorgriff auf die für 2007 geplante Gesundheitsreform beschloss die Große Koalition von CDU, CSU und SPD am 27. Oktober 2006 Änderungen des Vertragsarztrechts (VÄndG) und anderer Gesetze, die zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten sind. Mit dem VÄndG sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der ambulanten Versorgung gelockert und flexibilisiert werden, um auf diese Weise eine drohende Unterversorgung vor allem in ländlichen Regionen zu verhindern. Die wichtigsten Regelungen:
- Möglichkeit der Teilzulassung von Vertragsärzten,
- Wegfall der Altersgrenze von 55 Jahren für die Niederlassung,
- in unterversorgten Gebieten Wegfall der Altersgrenze von 68 Jahren für das Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit,
- Möglichkeit für Vertragsärzte, auch außerhalb des Bezirks ihrer Kassenärztlichen Vereinigung tätig zu werden.
Gleichzeitig setzte die Große Koalition die ersten Grundpfeiler für die Gesundheitsreform fest. Hierzu zählten die Verschiebung eines morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs und der Reform der vertragsärztlichen Vergütung von 2007 auf 2009 sowie die Vorgaben für eine Entschuldung der gesetzlichen Krankenkassen. Danach waren die Kassen verpflichtet, bis Ende 2007 ihre Schulden abzubauen. In Ausnahmefällen konnte die Frist bis Ende 2008 verlängert werden. Voraussetzung war ein verbindlicher Entschuldungsplan, der bis 31. Januar 2007 vorliegen musste.
2007: GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
2006: Arzneimittelversorgungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG)
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